Abmahnwahn

Was für ein schönes Wort: Abmahnwahn. Ging es 2006 mit Abmahnungen erst so richtig los, erwarten uns 2007 noch mehr Anwälte, die sich ihren Lebensunterhalt verdienen möchten. Durch den allgemeinen Internetboom sind nun auch immer mehr Privatpersonen im Internet vertreten – und dass Menschen böse sind ist ja allgemein bekannt. So kommen immer mehr, vor allem Privatpersonen, auf den Trichter, wie sich durch Abmahnungen viel Geld verdienen lässt.

Da muss doch Vater Staat eingreifen, denkt sich da der geneigte Bundesbürger, um das Internet und vor allem die, die daran beteiligt sind, zu schützen.

Richtig da war doch was. Die geschätzte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wollte oder will(?) die Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen senken. Allerdings war diese Meldung vom 17.11.2006. Ich mein sicher, Politik dauert, dennoch wäre ein klares Zeichen meiner Meinung nach schon lange überfällig.

Doch statt in dieser hinsicht etwas zu tun, bewegt sich die Politik genau in die andere, meiner Meinung nach, in die Falsche Richtung. Denn statt es den Mahnern und ihren Anwählten schwerer zu machen, bietet man ihnen nun sogar eine größere Angriffsfläche. Durch das neuen Telemediengesetz müssen nun Unternehmen, in ihren E-Mails die Inforamtionen angeben, die sie auch bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten. Da noch lange nicht alle Unternehmen sich auf diese Änderung eingestellt haben, haben es Anwälte nun leicht jemanden abzumahnen. So ist neben der unbemerkten Änderung schon lange die erste Abmahnwelle unterwegs. Alles weitere über Abmahnsichere Geschäfts-E-Mail und ob man selber betroffen ist, kann man auf heise nachlesen. Die genaue Definition was überhaupt ein Geschäftsbrief ist, gibt es bei der IHK.

Doch nicht nur für Unternehmen bringt das neue Telemediengesetz nichts gutes, auch für Privat Personen, für die ebenfalls das Telemediengesetz gilt, könnte das ganze fatale Folgen haben. Denn nun muss der Besucher der Seite/ des Blogs oder auch des Forums erfahren, wie, was und wo Daten von ihm gespeichert werden. Das dies sogar ohne das wirkliche Wissen der Webmaster geschieht, lässt sich an dieser Liste verdeutlichen:

Aufzählung von blog.wordpress-deutschland.org:

  1. Serverlogs – diese Logdateien verwaltet meist der Provider.
  2. Counter – Du zählst Deine Besucher, schon sammelst Du Daten von denen.
  3. Anti-Spamplugins – die sperren ja die “bösen” IPs, also speichern sie diese irgendwo.
  4. Du erlaubst Registrierungen auf Deinem Blog.
  5. Emailbenachrichtigung bei neuen Kommentaren.
  6. Du verlangst eine Emailadresse und einen Namen bevor jemand kommentieren kann.-Irrelevant, ob Du die Emailadresse auf Gültigkeit überprüfst oder nicht.
  7. Cookies-WordPress setzt Cookies.

Man sieht also, selbst statische Seiten, die einen Counter, oder selbst ohne Counter durch die Serverlogs, sind davon betroffen. Um sich also vor abmahngeile Anwälte wenigstens ein wenig schützen zu können, benötigt man eine Datenschutzerklärung. Ein Muster für diese Datenschützerklärung findet man auf Lübeck Online. Alles weitere, z.B. wo denn nun genau diese Datenschutzerklärung hinmuss, gibt es hier.

Als Schlusswort wäre vielleicht noch zu erwähnen, das es schon eine Beschwerde gegen das neue Telemediengesetz angekündigt wurde.

Wer von meinem Artikel noch nicht lesemüde geworden ist, der kann sich nebenbei noch das 23-Seitig starke Telemediengesetz durchlesen.

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