Nach dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie,der am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde, muss nun für die erste Abmahnung bei einer „einfachen Urheberrechtsverletzung“ nur noch 50 Euro gezahlt werden. Nun könnten einige Abmahnanwälte und deren „Komplizen“, z.B. unseriöse Webmaster, in echte Schwierigkeiten kommen. Wie sollen sie den jetzt an ihre hart verdiente Euros kommen. Damit wird ja eine halbe Industrie zerstört … 😉
Mir soll es recht sein. Lange wurde dies angekündigt und endlich wurde es nun auch beschlossen. Man darf die Politik nie aufgeben!
Weitere ausführliche Informationen gibt es bei golem.de
„Nun könnten einige Abmahnanwälte und deren “Komplizen”, z.B. unseriöse Webmaster, in echte Schwierigkeiten kommen.“
Leider nur begrenzt – die Lage ist etwas komplizierter – Deckelung liegt auch nicht bei 50 €. Eine kurze Übersicht gibt es beim BMJ – http://tinyurl.com/5u22k5
Das ist ja mal was Gutes! Ist das Gesetz schon in Kraft getreten?
Habe auch davon gehört, soll alles ziemlich bald und ziemlich schnell passieren meines wissens. zeit ists geworden…