IP-Adressen bei Google Analytics anonymisieren

Google Analytics und der deutsche Datenschutz, ein Thema das leider nicht so klar ist. Durch den Düsseldorfer Kreis wurde zwar etwas Licht ins Dunkel gebracht, dennoch bleiben ein paar Fragen übrig.

Was man als deutscher Betreiber einer Website mit Google Analytics aber auf jeden Fall machen sollte, ist das anonymisieren der IP-Adressen. Dies geht einfach mit wenigen Handgriffen und anschließend muss man sich auch nicht mehr mit der alles entscheidenden Frage beschäftigen, ob denn nun dynamische IP-Adressen als personenbezogene Daten gelten oder nicht.

Grundsätzlich liefert Google den Analytics-Code nicht mit der Anonymisierungsoption aus. Es muss also eine Anpassung vorgenommen werden. Dafür muss in den bestehenden Code der Zusatz: „_gaq.push([‚_gat._anonymizeIp‘]);“ mit aufgenommen werden. Der klassische Analytics-Einbinungscode sieht damit folgendermaßen aus:

<script type=“text/javascript“>

var _gaq = _gaq || [];
_gaq.push([‚_setAccount‘, ‚UA-XXXXXX-XX‘]);
_gaq.push([‚_gat._anonymizeIp‘]);
_gaq.push([‚_trackPageview‘]);

(function() {
var ga = document.createElement(’script‘); ga.type = ‚text/javascript‘; ga.async = true;
ga.src = (‚https:‘ == document.location.protocol ? ‚https://ssl‘ : ‚http://www‘) + ‚.google-analytics.com/ga.js‘;
var s = document.getElementsByTagName(’script‘)[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
})();

</script>

Das war es auch schon, damit sind zumindestens einmal die IP-Adressen der Besucher anonymisiert. Weitere Maßnahmen zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics sind laut „Düsseldorfer Kreis“ noch der Abschluss eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google (§ 11 BDSG – Vertrag), die Löschung von Altdaten sowie ein angepasster Datenschutzhinweis.

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